Repair costs received must be repaid if the damage is not repaired

Erhaltene Reparaturkosten müssen zurückbezahlt werden, wenn der Schaden nicht repariert wird

Vorweg erhaltene Reparaturkosten sind ein Vorschuss, der dem Geschädigten die Sanierung ermöglichen soll. Wird die Reparatur nicht durchgeführt, muss der Vorschuss (teilweise) zurückbezahlt werden. Lediglich die durch die Beschädigung oder den Mangel verursachte Wertminderung darf der Geschädigte behalten.

1 Ob 105/19a

Dem gegenständlichen Fall, den der OGH zu entscheiden hatte (1 Ob 105/19a) ging ein Vorprozess voraus, in dem der Werkunternehmer verpflichtet wurde, die Kosten der Mängelbehebung eines von ihm nicht ordnungsgemäß hergestellten Estrichs samt Beschichtung zu bezahlen. Er bezahlte diese Kosten auch; der Geschädigte ließ den Mangel jedoch nicht sanieren und hatte auch nicht vor, ihn in Zukunft sanieren zu lassen.

Der OGH sprach dazu aus, dass in einem solchen Fall die Zahlung der Verbesserungskosten einen Vorschuss darstelle. Dem Geschädigten stehe kein Kostenersatz einer gar nicht beabsichtigten (rein fiktiven) Reparatur zu, weil dies der Ausgleichsfunktion des Schadenersatzrechts widersprechen würde.

Lässt der Geschädigte die Reparatur nicht vornehmen, muss er daher den Vorschuss zurückzahlen. Lediglich die durch die Beschädigung oder den Mangel verursachte Wertminderung darf er behalten.