Posting a photo on Facebook – what about copyright?

Veröffentlichung eines Lichtbildes auf Facebook – was ist mit dem Urheberrecht?

Wird ein Lichtbild ohne Zustimmung des Berechtigten in eine Facebook-Gruppe hochgeladen, so liegt ein Eingriff in das Zurverfügungstellungsrecht nach § 18a UrhG vor, außer es handelt sich um eine private Gruppe.

Eine private Gruppe zeichnet sich dadurch aus,

  • dass von vornherein ein besonderes Interesse oder ein besonderer Zweck vorgegeben ist,
  • dass nur bei Vorliegen dieser Merkmale die Aufnahme in die Gruppe durch einen Gruppenadministrator erfolgt, und
  • dass die Teilnahme in der Gruppe nur solange möglich ist, solange das verbindende Merkmal besteht.
  • Außerdem darf eine bestimmte – nach dem Gruppenzweck zu beurteilende - Höchstzahl an Gruppenmitgliedern nicht überschritten werden (OGH 2.7.2020).

 

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, liegt keine „private Gruppe“ vor und wird durch die Veröffentlichung eines fremden Lichtbildes ohne entsprechende Berechtigung auf Facebook das Urheberrecht verletzt.